Lukas - Euer Gartenfachberater informiert:
Heckenschnitt: Was ist wann erlaubt?
Hecken, Sträucher, Gehölze sowie Gebüsche dürfen in Deutschland laut § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ( (BNatSchG)) zwischen dem 1. März und dem 30. September weder stark beschnitten noch entfernt werden. Mehr dazu kannst Du hier nachlesen.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen informiert:
Die Apfelgespinstmotte ist wieder im Garten!
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