Lukas - Euer Gartenfachberater informiert:

Heckenschnitt: Was ist wann erlaubt?

Hecken, Sträucher, Gehölze sowie Gebüsche dürfen in Deutschland laut § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ( (BNatSchG)) zwischen dem 1. März und dem 30. September weder stark beschnitten noch entfernt werden. Mehr dazu kannst Du hier nachlesen.

© 2008 Fotograf: Andreas Vietmeier; Landwirtschaftskammer NRW Raupe des Buchsbaumzünslers

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen informiert:

Der Buchsbaumzünsler zerfrißt die Buchsbäume

Informationsblatt zum Buchsbaumzünsler

© 2010 Felix Abraham - Eigenes Werk - Wikipedia Das Lilienhähnchen

Das Lilienhähnchen - auch in Deinem Kleingarten???

 

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© 2015 Wolfgang Gedanitz KGV "Stadt Moers e. V." Gespinst der Apfelgespinstmotte um Äpfel und Blätter

Die Apfelgespinstmotte ist wieder im Garten!

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Fotos: Bildquelle und Fotograf werden im Bild und in der Grafik-Info genannt